Aktuelles


12.08.2022

 

Liebe Vereinsmitglieder

Nun also ist es soweit und wir veranstalten wieder einmal unser traditionelles Fischen am Zihlkanal. Wir treffen uns am Sonntag 28. August 2022 um 7.00 Uhr beim Parkplatz neben dem "Hafen" der Gemeinde Gals (siehe Plan). Gefischt wird von 07.00 - 13.00 Uhr vom Ufer aus. Danach werden die Fische gewogen und gemessen. Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen. Auch willkommen sind natürlich alle Personen, welche ebenfalls gerne dabei sein würden (Eltern, Geschwister etc.).

Es können für diesen Tag Parkplatzkarten für Fr. 6.— gelöst werden. Alle welche eine solche haben möchten, sollen mir dies bitte mit der Anmeldung bekanntgeben. Damit ich diese Karten lösen kann benötige ich noch die Autonummer. Ab 13.30 Uhr nehmen wir dort gemeinsam das Mittagessen ein. Für angemeldete Personen wird etwas Feines auf dem Grill bereitstehen (Unkostenbeitrag Fr. 20.— pro Person).

Getränke können ebenfalls zum Selbstkostenpreis vor Ort gekauft werden. Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen und bitten Euch um eine Anmeldung bis Mittwoch, 24. August 2022. Per Mail an mail@spicher-beat.ch, oder auch SMS, WhatsApp etc. an 079 333 22 22, 031 333 00 00.


17.05.2020

 

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder des Angelfischer – Vereins Bern

 

In Folge der aktuellen Situation Covid-19 werden, bis auf Weiteres, alle unsere Veranstaltungen abgesagt. Siehe hierfür auch bitte das aktuellen Jahresprogramm.

 


 12.12.2019

 

Änderungen Preise

 

* Jahreslizenz Erwachsene (ausserkantonal 500.00)

250.00

Köderfischfangbewilligung Erwachsene (ausserkantonal 60.00)

30.00

Monatslizenz (30 Tage) Erwachsene (ausserkantonal 360.00)

180.00

Wochenlizenz (7 Tage) Erwachsene

100.00

Tageslizenz Erwachsene

32.00

Gastpatent

85.00

Jahreslizenz Jugend

72.00

Köderfischfangbewilligung Jugend

24.00

Monatslizenz (30 Tage) Jugend

48.00

Wochenlizenz (7 Tage) Jugend

34.00

Tageslizenz Jugend

20.00

Jahreslizenz Auszubildende (bis 26 Jahre)

125.00

Köderfischfangbewilligung Auszubildende (bis 26 Jahre)

15.00

Monatslizenz Auszubildende (bis 26 Jahre)

90.00

Wochenlizenz (7 Tage) Auszubildende (bis 26 Jahre)

50.00

Tageslizenz Auszubildende (bis 26 Jahre)

26.00

 

 

* Wer nicht Mitglied in einem dem BKFV angeschlossenen Verein ist, muss zusätzlich einen Hegebeitrag von CHF 50.00 leisten. Damit der Hegebeitrag erlassen werden kann, muss die BKFV-Mitglieder-Nummer zwingend angeben (Ist auf BKFV-Zeitung

ersichtlich "BE9999999"). Wer beim Lösen der Lizenz diese Nummer

nicht hat, muss den Hegebeitrag bezahlen!


12.12.2019

 

Unser Ehrenmitglied Fritz Schneeberger ist nach langer Leidenszeit im November von uns gegangen. Mit ihm verliert der Verein einen stillen fleissigen Schaffer, der immer bei Anlässen als Kamerad mithalf, ohne dass er dafür einen besonderen Dank erwartete. Er gab seine grosse Erfahrung im Fischen grosszügig an uns weiter und sorgte dafür, dass der ein oder andere Nachwuchs zu einem guten Fischer geworden ist.

 

Wir vermissen ihn und trauern mit seiner Familie.

 

Der Vorstand


 

12.12.2019

 

Die wichtigsten Änderungen im Reglement

 

1. Der Zander hat neu eine Schonzeit vom 1. April bis am 31. Mai und es dürfen nur noch 5 Zander pro Tag behändigt werden.

 

2. Es dürfen nur noch 50 Bachforellen pro Kalenderjahr behändigt werden

 

3. Die Schonzeit der Äsche wird bis am 31. August verlängert (Schonzeit 1. Januar bis 31. August). (Ausnahme Grenzgewässer zu Freiburg und Solothurn, 1. Januar bis 15. Mai). Für die Äsche gilt in der Aare Interlaken neu ein Fangmindestmass von 40cm

 

4. Bei der Freiangelei ist die Verwendung des Widerhakens künftig generell untersagt (mit oder ohne SANA).

 

5. Der Köderfischfang darf künftig nicht mehr mit dem Köderblatt betrieben werden.

 

6. In der Gürbe gilt oberhalb der Forstsägebrücke neu ein Schongebiet.

 

7. Reichenbach: Zusätzliches Fangfenster für Bach- und Seeforellen analog Urbach (22-45 Cm/01.09. - 30.09.)

 

8. Mattenalpsee: Verwendung des Widerhakens nicht zulässig. Der Chammlibach gehört zum Mattenalpsee.

 

9. Zihlkanal: Verwendung des Widerhakens zugelassen.

 

10. Schüss (Biel und Péry): Zwei seit langem bestehende Fischereiverbote werden ebenfalls im Anhang II aufgeführt.

 

11. Schifffahrtskanal Interlaken: Neues Schongebiet im obersten Teil des Schifffahrtskanal.


Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder des Angelfischer – Vereins Bern

 

 

Eigentlich wäre die Hauptversammlung auf den 24. April 2020 angesetzte gewesen. Mit den Einladungen, Traktanden und den anderen Publikationen wurde jedoch, aufgrund der aktuellen Lage, zugewartet. Wie sich mittlerweile gezeigt hat, war dieser Entscheid richtig. Die Hauptversammlung kann zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden. Wir warten nun zu und werden, sobald Dies wieder möglich ist, die Hauptversammlung ansetzen. Ihr werdet orientiert, sobald wir hier mehr wissen.

 

Gerne stehen wir euch natürlich jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.